Aktuelles
News
- 2016 Dezember
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Geplante Einstellung des
INMARSAT
Systems INMARSAT Mini-M.
- 2014 Dezember
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Geplante Einstellung der
INMARSAT
Systeme INMARSAT-B und INMARSAT-M.
- 2014 Jänner
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Geplante Änderungen beim Britischen SRC der
RYA
1. Mindestausbildungsdauer 10h
2. Ausbilder und Prüfer darf nicht die selbe Person sein
- 2012 Dezember
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EPIRB Fehlalarm nach Resolution 9 der World Radio Conference 2012:
1. Aussendung sofort stoppen
2. Informieren der zuständigen Rettungsleitstelle
- 2012 Mai
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Die Ausrüstungsliste der
Jachtzulassungsverordnung
für österreichische Jachten auf See schreibt folgende funktechnischen Geräte verpflichtend vor:
Fahrtbereich 1 (3sm):
+ Rundfunkgerät für Wetternachrichten (z.B.: NAVTEX-Empfänger)
Fahrtbereich 2 (20sm): zusätzlich
+ UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller
+ EPIRB
Fahrtbereich 3 (200sm): zusätzlich
+ Funknavigationsgerät (z.B.: GPS)
+ entweder Grenz-/Kurzwellen-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller
oder INMARSAT B Schiffs-Erdefunstelle (nur noch bis Ende 2014)
oder INMARSAT C Schiffs-Erdefunstelle (keine Sprachkommunikation)
oder Satellitentelefon (z.B.: Inmarsat, Iridium, Thuraya, Globalstar)
Damit ist zur Führung einer ordnungsgemäß ausgerüsteten österreichischen Jacht
ab Fahrtbereich 2 ein SRC Funker-Zeugnis und ab Fahrtbereich 3 ein LRC Funker-Zeugnis Pflicht
(ausgenommen für Satellitentelefone).
- 2010 Juni
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Das Satellitentelefon IsatPhone pro nimmt seinen Betrieb im
INMARSAT
Satelltiensystem auf. Damit gibt es einen alternativen nahezu weltweiten Anbieter.
Die Vorgängertechnik IsatPhone und LandPhone wurde Ende 2011 eingestellt.
- 2010 Jänner
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Die neue AIS SART (Automatic Identification System Search And Rescue Transponder) wird im GMDSS aufgenommen.
Damit steht zusätzlich zur RADAR SART eine zweite Möglichkeit
zur Ortung von Verunglückten bei der Suche und Rettung zur Verfügung.
- 2009 Juni
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Die Änderung der Jachtzulassungsverordnung JachtZulVO
(RIS)
in Österreich schreibt für österreichische Jachten im Zulassungsbereich FB2, FB3 und FB4,
also ab 3sm von der Küste, ein UKW Sprechfunkgerät verpflichtend vor (bisher nur für FB3 und FB4).
Die Notwendigkeit eines GMDSS-fähigen Gerätes mit DSC Controller findet sich im Gesetz nicht.
Damit werden sehr viele österreichische Jachten nach der Telekommunikationsgebührenverordnung TKGV
(RIS)
mit EUR 10,90 / Monat funkgebührenpflichtig.
- 2009 Februar
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COSPAS-SARSAT
wird am 1. Februar 2009 die Alarmierung von Seenotpostionsfunkbaken EPIRBs auf 121,5MHz und 243MHz einstellen.
Damit kann eine EPIRB Notalarmierung nur noch auf 406MHz erfolgen.
- 2008 Juni
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Funkerprüfungen dürfen in der Schweiz nur noch durch das Bundesamt für Kommunikation
BAKOM
abgenommen werden.
Ausländische Funker-Zeugnisse werden aber selbstverständlich anerkannt.
- 2007 Dezember
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INMARSAT London
beendet in Abstimmung mit der
Internationalen Seefahrtorganisation IMO
den Standard A Dienst für analoge Sprach- und Daten-Satellitenkommunikation.
- 2007 Oktober
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Auf der ITU Konferenz zur weltweiten Funkkommunikation WRC in Genf wurde unter anderem folgendes beschlossen:
Beibehaltung des Sprechfunk Notanrufes: 3xMAYDAY this is 3xName+Rufzeichen+MMSI
Nach Möglichkeit Hörwache auf UKW K13 (Sicherheit der Navigation) für Handelsschiffe.
Keine Telegrafieabkürzungen wie DE, RRR, CQ, usw. im Sprechfunk
Wegfall der nie gebauten EPIRB für UKW DSC K70.
- 2007 Juli
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In Deutschland beginnt eine mediale Diskussion um die Anerkennung englischer RYA SRC Funker-Zeugnisse
für deutsche Skipper auf deutschen Jachten.
Zusammenfassung auf Boote Online
- 2007 Jänner
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Kroatien schreibt für neu zugelassene Charterjachten eine GMDSS Funkausrüstung vor.
- 2007 Jänner
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Der
Österreichische Segelverband ÖSV
verlangt von seinen Prüfern je nach Lizenzstrufe ein SRC bzw. LRC.
- 2006 Dezember
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INMARSAT London
beendet in Abstimmung mit der
Internationalen Seefahrtorganisation IMO
den Standard E Dienst für Seenotpositionsfunkbaken EPIRBs.
- 2006 Oktober
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Die
Seefunkschule Koblmiller
erhält die Zertifizierungberechtigung für das britische LRC, ROC und GOC von AMERC.
- 2005 August
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Deutschland verlangt vom Schiffsführer einer Jacht ein der Funkausrüstung entsprechendes Funkzeugnis.
- 2005 Februar
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An Bord von Handelsschiffen wird die verpflichtende Hörwache auf UKW Kanal 16
nach einer 6-jährigen Übergangsfrist eingestellt.
- 2004 Mai
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Irland verlangt an Bord seiner Jachten mindestens ein der Funkausrüstung entsprechendes Funkzeugnis.
- 2004 Februar
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Die Anerkennung des britischen SRC der RYA in Österreich wird bestätigt.
- 2003 März
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Die
Seefunkschule Koblmiller
erhält die Zertifizierungberechtigung für das britische SRC der RYA.
- 2003 Jänner
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Der Deutsche Seglerverband DSV
und der Deutsche Motoryachtverband DMYV
übernehmen Prüfung und Ausstellung der GMDSS Funkzeugnisse für Sportboote SRC und LRC.
Diese Funkzeugnisse waren in Deutschland vorher nicht verfügbar.
Die Funkzeugnisse der Handelsschifffahrt ROC und GOC übernimmt das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie BSH.
Ein Deutsches SRC oder LRC berechtigt nicht mehr zum Bedienen von Binnenschiffsfunkanlagen.
Es muss ab jetzt zusätzlich ein eigenes UBI erworben werden.
- 2001 Dezember
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Die Datakom Austria stellt mit 31.12.2006 der Betrieb des öffentlichen Telex Netzes (Fernschreiber) ein.
- 2000 Februar
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Die
Seefunkschule Koblmiller
erhält die Ausbildungsberechtigung für österreichische GMDSS Seefunkzeugnisse
SRC (UBZII), LRC (ABZII), ROC (UBZI) und GOC (ABZI).
- 1999 Februar
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Die Handelsschifffahrt stellt nach einer 7-jährigen Übergangsfrist auf
das weltweite Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS um. Damit verschwindet
die Berufsgruppe der Bordfunker und die Morsetelegrafie auf Seeschiffen.
Der digitale Anruf DSC ersetzt durch das Zusatzgerät DSC Controller den analogen Sprechfunkanruf.
Der Notruf auf Knopfdruck und die digitale Alarmierung von Seenotrettungsleitstellen ist möglich.
Digitale Wachempfänger ersetzen die personelle Hörwache durch eine digitale Funkwache an Bord und an Land.
- 1999 Jänner
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Durch das aktualisierte
Funker-Zeugnisgesetz FZG 1998
wird es in Österreich möglich die GMDSS Funkzeugnisse SRC (UBZII), LRC (ABZII), ROC (UBZI) und GOC (ABZI)
zu erwerben.
- 1998 Mai
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Die
Seefunkschule Koblmiller
startet mit Seminaren zur Erlangung der deutschen GMDSS Seefunkzeugnisse
ROC (BBZ) und GOC (ABZ). SRC und LRC sind in Deutschland nicht erwerbbar.
- 1992 Februar
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Seeschiffe können am GMDSS teilnehmen.
Die dafür notwendige Funkausrüstung wird von der IMO in der Konvention SOLAS Kapitel IV für Handelsschiffe vorgeschrieben.
Für Jachten gelten weiterhin die nationalen Ausrüstungsvorschriften.
In Österreich beispielsweise die Jachtzulassungsverordnung.
Zum Bedienen von GMDSS Seefunkanlagen wird von den Fernmeldebehörden ein Betriebszeugnis vorgeschrieben.
Auf Handelsschiffen ist je nach Funkausrüstung
ein Restricted Operator Certificate ROC (nur UKW Seefunkanlagen auf allen Seeschiffen)
oder ein General Operator Certificate GOC (alle Seefunkanlagen auf allen Seeschiffen)
notwendig.
Für Jachten ist je nach Funkausrüstung mindestens
ein Short Range Certificate SRC (nur UKW Seefunkanlagen)
oder ein Long Range Certificate (alle Seefunkanlagen)
erforderlich.
- 1988 Februar
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Das weltweite Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS wird an Land eingerichtet.
Im GMDSS Master Plan sind alle Einrichtungen und Dienste an Land verzeichnet.